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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98   

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https://dejure.org/1998,3761
BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98 (https://dejure.org/1998,3761)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1998 - 4 StR 10/98 (https://dejure.org/1998,3761)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 4 StR 10/98 (https://dejure.org/1998,3761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 305
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Dem steht das Verständnis des § 323 a StGB als Gefährdungsdelikt, bei dem die Rauschtat objektive Bedingung der Strafbarkeit ist, nicht entgegen (vgl. BGHSt 32, 48).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Ob sie indes eine Verurteilung des Angeklagten wegen eines versuchten Tötungsdelikts oder dessen Würdigung als Rauschtat - mit der möglichen Folge einer Strafrahmenänderung (vgl. BGH NJW 1992, 1519) - erstrebt, stellt die Nebenklägerin nicht klar.
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Die Nebenklägerin hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 4 StR 579/97).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 199/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Dies kann gleichfalls nicht aus dem formal weiterreichenden Antrag hergeleitet werden (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6; BGH NStZ 1997, 97).
  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92

    Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14).
  • BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14).
  • BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97

    Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht -

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Dies kann gleichfalls nicht aus dem formal weiterreichenden Antrag hergeleitet werden (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6; BGH NStZ 1997, 97).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 120/97

    Anschluss als Nebenkläger - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Daher muß ihre Revision als unzulässig verworfen werden (BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 120/97; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 400 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1998 - 4 StR 579/97

    Unklarheit über das verfolgte Ziel bei Erhebung einer allgemeinen Sachrüge

    Auszug aus BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
    Die Nebenklägerin hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 4 StR 579/97).
  • OLG Bamberg, 27.06.1991 - Ws 309/91
  • BayObLG, 27.01.1986 - RReg. 2 St 292/85

    Nebenkläger; Auslagenerstattungspflicht; Nebenklagebefugnis; Berufungsverfahren;

  • LG Stuttgart, 26.07.1989 - 4 Qs 53/89
  • BayObLG, 22.10.2021 - 206 StRR 271/21

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers bei Vollrausch

    § 323a StGB ist zwar im Katalog der nebenklagefähigen Delikte des § 395 StPO nicht genannt, es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass die Nebenklage zulässig ist, wenn es sich bei der Rauschtat um eine in § 395 Abs. 1 StPO bezeichnete Tat handelt (s. nur BGH, Beschluss v. 5. Februar 1998, 4 StR 10/98, NStZ-RR 1998, 305; OLG Bamberg, Beschluss v. 27. Juni 1991, Ws 309/91, MDR 1992, 68, 69).

    Diese Befugnis wird daraus gefolgert, dass der Wortlaut des § 395 StPO auf das Vorliegen einer "rechtswidrigen Tat" abstellt (BGH NStZ-RR 1998, 305).

  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Tatbestand des Vollrauschs)

    Eine Straftat nach § 323a StGB berechtigt allerdings zur Nebenklage, wenn eines der in § 395 Abs. 1 StPO bezeichneten Delikte - hier eine vorsätzliche Körperverletzung oder ein versuchtes Tötungsdelikt - die Rauschtat ist (BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 10/98, BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 2).
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99

    Keine Zulassung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren.

    Durch den Gesetzeswortlaut ("durch eine rechtswidrige Tat... verletzt") wird nämlich klargestellt, daß das Opfer einer im Vollrausch begangenen Tat nach dem Katalog des § 395 Abs. 1 StPO - ohne daß § 323 a StGB dort eigens aufgeführt werden muß - zum Anschluß an die erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger befugt ist (vgl. BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 2).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 272/19

    Änderung der Kostenentscheidung hinsichtlich Kostentragung der notwendigen

    Die Verurteilung nach § 323a StGB hat ein Nebenklagedelikt zum Gegenstand, weil es sich bei der Rauschtat um ein Tötungsdelikt und mithin eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 395 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StPO handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - 4 StR 10/98, BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 2; vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ-RR 2006, 127).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4137
BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98 (https://dejure.org/1998,4137)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - 5 StR 74/98 (https://dejure.org/1998,4137)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - 5 StR 74/98 (https://dejure.org/1998,4137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei einem geübten Trinker - Bestehen eines Erfahrungssatzes, dass bei geübten Trinkern ein Resorptionsdefizit von 30 Prozent besteht

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 459 (Ls.)
  • NStZ-RR 1998, 305
  • NStZ-RR 1998, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Diese Erwägungen des Landgerichts sind schon im Ansatz unzutreffend, weil es einen gesicherten Erfahrungssatz, nach dem bei "geübten Trinkern" von einem Resorptionsdefizit von 30 % oder sogar - wie hier angenommen - von 36 % auszugehen sei, nicht gibt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 m.w.N.).

    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Letztere stellen vielmehr - ebenso wie das minimale Resorptionsdefizit und minimale Abbaufaktoren - abstrakt in Betracht kommende Extremwerte dar, die je nach Fragestellung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Letztere stellen vielmehr - ebenso wie das minimale Resorptionsdefizit und minimale Abbaufaktoren - abstrakt in Betracht kommende Extremwerte dar, die je nach Fragestellung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Vergleichbare Mängel, wie sie die Blutalkoholberechnung des Angeklagten B. aufweist, finden sich auch bei der Blutalkoholberechnung des Angeklagten M., darauf beruht das Urteil jedoch nicht, da das Landgericht bei diesem Angeklagten, dessen Trinkmengenangaben zweifelhaft erscheinen (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht hat.
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98
    Ergibt eine Rechnung mit Werten, die zugunsten des Angeklagten niedrig angesetzt werden, eine unrealistische hohe Blutalkoholkonzentration, so dient die "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten lediglich der Überprüfung, ob die vom Angeklagten behaupteten Trinkmengen überhaupt zutreffen können (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch letztlich ebensowenig wie die Tatsache, daß das Landgericht die gebotene Kontrollrechnung zur Überprüfung der Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 18; § 20 Blutalkoholkonzentration 19; BGH NStZ-RR 1997, 226; 1998, 359) nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 24.01.2002 - 3 StR 411/01

    BAK; verminderte Schuldfähigkeit; Hemmschwelle

    Das Landgericht hat aus den Trinkmengenangaben des Angeklagten eine minimale Blutalkoholkonzentration von 2, 14 0/00 (bei Zugrundelegung der angegebenen Mindesttrinkmengen) und eine maximale Blutalkoholkonzentration von 4, 61 0/00 (bei Zugrundelegung der angegebenen Höchsttrinkmengen) zur Tatzeit errechnet und sich sodann aufgrund einer "Kontrollrechnung" mit höchstmöglichem Resorptionsdefizit und höchstmöglichen Abbauwerten davon überzeugt, daß die Angaben des Angeklagten nicht als unglaubwürdig abgetan werden konnten (vgl. BGH NStZ 1998, 459 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    Dann ergäben sich auf der Grundlage maximaler Abbauwerte (0,2 %o je Stunde zzgl. 0,2 %o Sicherheitszuschlag) sowie - im Vergleich (vgl. BGH Beschluss vom 19. März 1998 - 5 StR 74/98 - NStZ-RR 1998, 359; Beschluss vom 22. August 2001 - 2 StR 311/01 - StraFO 2001, 409 [410]; Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07 - NStZ-RR 2008, 70) - minimaler Abbauwerte (0,1 %o je Stunde) folgende Werte:.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1998 - 4 StR 98/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13902
BGH, 19.03.1998 - 4 StR 98/98 (https://dejure.org/1998,13902)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - 4 StR 98/98 (https://dejure.org/1998,13902)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - 4 StR 98/98 (https://dejure.org/1998,13902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 305
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 98/98
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durch Beschluß vom 26. August 1997 - 4 StR 350/97 - das erstinstanzliche Urteil auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
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